Wer kann einen Küchensprecher wählen?
Alle Bewohner, die in einer Flurgemeinschaft im Allmandring I und Pfaffenhof I wohnen, können pro Küche einen Küchensprecher wählen.
Dies gilt nicht für Apartments und WGs!
Welche Aufgaben hat der Küchensprecher?
Dieser hat folgende Aufgaben:
– Ansprechpartner für den Hausmeister und die Studierenden
– Erstellen des Reinigungsplans
– Organisation der Küchenreinigung
– Kontrolle der Flure auf abgestellte Gegenstände
– Organisation der Entsorgung von Sperrmüll
Wie werde ich Küchensprecher und welche Vorteile habe ich dadurch?
– Der Küchensprecher wird von seinen Mitbewohnern gewählt und muss sich dies in einem Formular durch die Unterschriften der Mitbewohner bestätigen lassen (min. die Hälfte seiner Mitbewohner muss darauf unterschreiben).
– Nur Bewohner deren Vertrag noch mindestens 12 Monate läuft können Küchensprecher werden.
– Wenn das Amt 12 Monate ausgeführt wurde, kann eine Mietvertragsverlängerung von 6 Monaten beantragt werden.
– Maximal könnt ihr somit euren Vertrag 18 Monate verlängern.
– Meldet euch nochmals min. 3 Monate vor Ablauf eures Mietvertrags bei einem Sachbearbeiter/in des VSSW, damit diese/r euren Vertrag verlängern kann.